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   OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01   

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https://dejure.org/2002,9637
OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01 (https://dejure.org/2002,9637)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2002 - 5 U 63/01 (https://dejure.org/2002,9637)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2002 - 5 U 63/01 (https://dejure.org/2002,9637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Irreführende Werbung für Pigmentiergeräte und Pigmentierfarben als Medizinprodukte unter Hervorhebung einer erteilten CE-Kennzeichnung; Tatbestandsmerkmal einer "medizinischen Zweckbestimmung"; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch i.S.d. § 3 des ...

  • Judicialis

    MPG § 3 Abs. 1 lit. a; ; MPG § 3 Abs. 1 lit. b; ; MPG § 3 Abs. 1 lit. c; ; UWG § 3; ; EG-Vertrag Art. 234 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 234 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Irreführung bei werblicher Bezugnahme auf ein vom TÜV erteiltes Zertifikat als Medizinprodukt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 360
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01
    Hierzu hat der EuGH in den verbundenen Rechtssachen Morson gegen Niederlande u.a. mit Urteil vom 27.10.1982 (Slg. 1982, 3723, 3734) ausgesprochen, dass in summarischen und eilbedürftigen Verfahren den aus den Anforderungen des Art. 177 a.F. ( = Art. 234 n.F) fließenden Anforderungen Genüge getan ist, wenn in einem ordentlichen Verfahren zur Hauptsache eine erneute Prüfung jeder im summarischen Verfahren nur vorläufig entschiedenen Frage des Gemeinschaftsrechts möglich ist.
  • OLG München, 22.11.2001 - 6 U 1859/01

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Übereinstimmungen im

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01
    In der rechtlichen Bewertung teilt der Senat die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Hamburg in der angefochtenen Entscheidung vom 20.09.2000 (dort allerdings zum Teil im Ergebnis offen gelassen) sowie des OLG München in dem - beiden Parteien bekannten und als Anlage JS 23 eingereichten - Urteil vom 22.11.01 in dem Rechtsstreit 6 U 1859/01.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Art. 267 Abs. 1 AEUV ist hiernach dadurch Genüge getan, dass den Parteien noch ein Hauptsacheverfahren zur Verfügung steht, in dem die Vorlagepflicht uneingeschränkt gilt (vgl. a. OLG Saarbrücken, OLGR 2001, 453, 454; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 360).

    Denn durch eine nicht zwingende Maßnahme darf das Eilverfahren nicht verzögert werden (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2001, 453, 454; OLG Frankfurt, GRUR Int. 2001, 771, 774; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 360; Berneke, a.a.O., Rdnr. 153 mit w. Nachw.).

  • LG Hamburg, 12.08.2020 - 416 HKO 114/20

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für ein Medizinprodukt: Rechtliche

    Da die Vorschrift des § 3 Nr. 1 MPG die europäischen Vorgaben aus der Richtlinie EG/42/93 umsetzt (siehe BT-Drs. 12/6991, S. 1; BT-Drs. 14/6281, S. 1; BT-Drs. 16/12258, S. 1), sind bei der Frage, ob in den genannten Materialien eine medizinische Ausrichtung durch den Hersteller erfolgt, neben den Kriterien aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Hinweise aus der von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinie 2.1/6 zur Einschränkung und Auslegung der Richtlinie (MEDDEV Guidline 2.1/6) zu berücksichtigen (EuGH, Urt. v. 7.12.2017 - C-329/16, EuZW 2018, 166, 167; OLG Hamburg, Urt. v. 10.4.2002 - 5 U 63/01, GRUR-RR 2002, 360, 361; OLG Hamburg, Urt. v. 24.9.2009 - 3 U 42/09, BeckRS 2011, 05027).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2021 - 6 U 212/19

    Werbung eines Unternehmens mit "jahrelanger Erfahrung"

    Die Einstufung als Medizinprodukt erfordert die Ausrichtung auf einen medizinischen Zweck (OLG Hamburg, Urteil vom 10.4.2002 - 5 U 63/01, juris Rn 11; OLG München, Urteil vom 22.11.2001 - 6 U 1859/01, juris Rn 45).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2006 - 11 TaBV 58/06

    Keine einstweilige Verfügung bei übereinstimmend erklärter Beendigung einer

    Deswegen hat er auch bereits mehrfach entschieden, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich vorlagepflichtige Gerichte auf eine Vorlage verzichten können, wenn in einem ordentlichen Hauptsacheverfahren eine erneute Prüfung möglich ist (EuGH Urteil vom 24.05.1977, RS 107 aus 76; 27.10.1982 RS 35/82; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht, 10.04.2002 - 5 U 63/01 -).
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